Express-Entry-System
Ein wichtiger Bestandteil des Auswanderungsprozesses über das Express-Entry-System ist die Anerkennung der Ausbildung. Dabei ist es unwichtig, ob man mit dem Wisch am Ende etwas anfangen will. Es geht hier nur um Punkte. Punkte für das Express-Entry-System, um einen möglichst hohen Score zu erreichen und möglichst frühzeitig aus dem Pool gezogen zu werden.
Zugegeben, das mit der Anerkennung der Ausbildung haben wir ein wenig unterschätzt. Bisher stellt das Prozedere die langwierigste, nervenaufreibendste und auch kostspieligste Komponente des Gesamtvorgangs dar. Schauen wir uns daher heute mal an, was dazugehört…
Schritt 1 – Registrierung
Im Express-Entry-Formular gibt es einen Abschnitt zur Angabe der erworbenen Ausbildung. Je nach Art und Höhe der Ausbildung bekommt man Punkte. Diese Punkte werden allerdings anhand in Kanada gültiger Ausbildungsstufen und Abschlüsse vergeben. Im Umkehrschluss bedeutet das also, dass man seinen deutschen Abschluss mit einem kanadischen Abschluss gleichsetzen muss. Da man das nicht selbst vornehmen kann, gibt es Dienste und Institutionen, die die Anerkennung der Ausbildung für einen erledigen. Natürlich gegen ein fürstliches Entgelt.
Wir haben unsere Ausbildung bei World Education Service (WES) anerkennen lassen. Dazu muss man sich zunächst einmal auf der Seite des WES registrieren. Natürlich mit Name, Wohnort, Geburtsjahr, Angabe des erworbenen Abschlusses, den man anerkannt haben will, Angabe des Instituts, an dem man den Anschluß erreicht hat, und der Angabe der Empfänger, die den Report am Ende bekommen sollen. Abgeschlossen wird diese Anmeldung mit der Überweisung der fälligen Bearbeitungsgebühr von knapp $250.
Schritt 2 – Notwendige Dokumente
Wenn man sich durch den Anmeldevorgang gekämpft hat, muss man seine Dokumente zusammensammeln und an das WES senden. Abhängig vom Land und absolvierten Studiengang sind unterschiedliche Dokumente notwendig. Welche genau das sind, kriegt man auf der Seite des WES problemlos heraus. In meinem Fall mussten eingereicht werden:
- Magisterurkunde/Examination Certificate
- Zeugnis Abschlussprüfung
- Zeugnis Zwischenprüfung
- Academic Transcript
Das Academic Transcript ist ein offizielles Dokument des Instituts, an dem man den Abschluss gemacht hat. Es listet alle besuchten Vorlesungen, Seminare, Proseminare und Übungen auf, dazu die Semesterwochenstunden und die Noten, sofern das zutrifft.
Academic transcript für Magisterstudiengang
Problematisch wird das Ganze, wenn der absolvierte Studiengang ein Magister Studiengang war. Warum? Nun ja, für Dinosaurier gibt es keine Ausbildungsnachweise – also gibt es auch für ausgestorbene Studiengänge keine Transcripts. Die gab es übrigens auch nie – also die Transcripts, nicht die Dinosaurier. Und ja – ich habe einen Magister-Artium-Abschluss. Also wurde es problematisch.
Für den mittlerweile fast zehn Jahre in der Vergangenheit liegenden Studiengang musste ich nun irgendwie die besuchten Vorlesungen, Seminare und Proseminare zusammensammeln. Auch die Scheine und Noten.
Herzlich Glückwunsch sage ich da. Zum Glück hebe ich ja allen möglichen Mist auf. So auch meine Aufzeichnungen aus der Uni. Also wurste ich mich durch die Aktenordner – Atemmasken sind empfohlen aufgrund der Staubentwicklung – und schreibe in eine Excel-Tabelle den Namen der Veranstaltung, das Semester, die Stunden und die Note die ich bekommen habe. Dann auf damit ins Prüfungsamt zur Bestätigung. Am Ende bekommt dann Frau Conrad vom Prüfungsamt für Germanistik die ganze Chose, um es auf Uni-Briefkopf drucken und in einem Umschlag an das WES senden zu können. Ein Spaß für die gesamte Belegschaft!
Geschickt wird das Ganze übrigens an
Dokumente werden als lesbare Kopien eingereicht. Keinesfalls sollte man seine Originale senden, da diese nicht zurückgesandt werden.
World Education Services
Attention: Documentation Center
2 Carlton Street, Suite 1400
Toronto, Ontario M5B 1J3
Canada
Alle Dokumente sollten im Idealfall in englischer Sprache eingesandt werden. Sofern keine englischen Versionen existieren, muss man diese offiziell übersetzen lassen. Das kostet auch wieder Geld. Natürlich.
Keinesfalls Originale senden!
Schritt 3 – Übersetzungen
Hat man die Schritte 1 und 2 überstanden, dann geht es um die Übersetzung der nicht-englisch-vorliegenden Dokumente. Wenn das Instituteoder die Uni das direkt machen: BINGO. Dann können die ja auch direkt die Übersetzung in den oben genannten Umschlag bringen. Gut. Wenn es das Institut nicht macht, dann braucht man einen zertifizierten Übersetzer bzw. eine Übersetzungsagentur.
Bei den meisten Agenturen ist das abhängig von der Anzahl der zu übersetzenden Blätter und dauert bis zu 1 Woche Bearbeitungszeit. Langwierig – ich hatte es schon erwähnt oder?
Liegen die übersetzten Dokumente dann vor, werden die einfach an die oben genannte Adresse des WES nachgesandt. Wichtig ist dabei immer die Angabe der WES Reference No, die man nach Abschluss von Schritt 1 erhält. Diese Referenznummer muss auf allen Umschlägen und sämtlicher Korrespondenz aufgeführt werden.
Educational Credential Assessment (ECA)
Am Ende bekommt man einen Bericht, in dem steht: Ding Dong kann Bumm Bumm. Nur eben, dass Ding Dong Dein Name und Bumm Bumm dein kanadisches Abschluss-Äquivalent sind. Dieser Report ist das Educational Credential Assessment (ECA) und ist 5 Jahre gültig. Dieses Papier braucht man, wenn man sich dann tatsächlich für die Auswanderung bewirbt (ITA) und die einzelnen Angaben nachweisen muss.